11.Febr. Anti-ACTA Demonstration in Ravensburg PDF Drucken E-Mail

 Bundesweite Demonstrationen gegen ACTA

ACTA DEMO1In über 60 Städten fanden am Samstag den 11. Februar Anti-ACTA Demonstrationen statt. Auch der Umstand, dass die deutsche Bundesregierung den umstrittenen Vertrag zunächst einmal nicht unterzeichnet hat, ließ den Protest nicht verstummen.

In Ravensburg versammelten sich mehrere hundert DemonstrantInnen um 15 Uhr am Marienplatz. Auf Plakaten forderten die DemonstrantInnen "Freiheit im Internet", "Stopp ACTA" und skandierten Parolen wie "ACTA NO" oder "ACTA MUSS WEG". Andere trugen Masken der Hacker-Bewegung Anonymous. Die Demonstration verlief bei eisiger Kälte, laut und mit vielen Parolen durch die Ravensburger Innenstadt.

Die größte bundesweite Demonstration fand in München mit ca. 16.000 DemonstrantInnen statt.

Was ist ACTA? Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein internationales Handelsabkommen mit dem vordergründigen Ziel, den Handel mit gefälschten Produkten zu bekämpfen. Tatsächlich aber erweitert es die Macht der Rechteverwertungsindustrien (Patentinhaber, Verlage, Filmstudios, Musiklabels) beträchtlich. Das Hauptproblem mit ACTA ist aber, dass es unter Ausschluss der Öffentlichkeit von Regierungs- und Industrievertretern geschrieben wurde. Selbst Abgeordnete der Teilnehmerländer kennen den Inhalt nicht. Die Verhandlungen begannen 2007, zwei Jahre später war folgendes bekannt:

Die USA und Japan (oder ihre Industrien) bestehen darauf, Copyrightverletzungen auch ohne kommerzielle Absicht immer mit Gefängnis plus hohen Geldstrafen zu belegen.
Die Entschädigung für angeblich „entgangene Gewinne“ soll gesetzlich festgeschrieben werden. Plus Gerichtskosten.
Copyrightverletzende Gegenstände sollen bis zu einem Jahr vom Zoll eingezogen werden dürfen. Ohne Haftung, wenn der angeblich Raubkopien enthaltende iPod zu Bruch oder verloren geht.

Diese 3 Punkte gelten immernoch. Die grossen Industrie-Nationen und die EU haben dem Vertrag bereits zugestimmt, im letzteren Fall geschah das durch den EU-Ministerrat im Zuge eines wenig beachteten Fischereiabkommens.

Was ACTA nicht enthält: 3-Strikes, Verpflichtung der Internetprovider zur Verbindungsdatenspeicherung und Deep-Packet-Inspection, Eingriffe in die DNS und Webseitenblockade (wie bei SOPA).

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 12. Februar 2012 um 15:40 Uhr